Ombudstätigkeiten

Hinweise professionell bearbeiten

kompetent

pragmatisch

persönlich

Unsere ergänzenden Ombudstätigkeiten sind ein zentraler Bestandteil unseres umfassenden Ansatzes im Bereich des Hinweisgeberschutzes.

Sie bieten Unternehmen eine wertvolle Unterstützung und gewährleisten, dass Ihr Hinweisgeberschutzprogramm effektiv und vertrauenswürdig funktioniert.

Wir übernehmen den Betrieb und die Verwaltung Ihres Hinweisgebersystems, das nahtlos in unsere bewährte SaaS-Lösung integriert ist. Dabei stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um die Aufnahme von Hinweisen geht, sei es über unser sicheres Portal, per E-Mail oder telefonisch.

Unser erfahrenes Team von Experten

ist darauf spezialisiert, die eingehenden Hinweise sorgfältig zu prüfen, zu bearbeiten und einzuschätzen.

Ein zentraler Aspekt unserer Ombudstätigkeiten ist die enge Zusammenarbeit mit den relevanten internen Stellen in Ihrem Unternehmen.

Wir treten effektiv mit diesen in Kontakt, um sicherzustellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden und dass die Hinweise zügig und kompetent behandelt werden. Wir verstehen die Bedeutung der Kommunikation und Transparenz im Hinweisgeberschutz. Daher halten wir die Hinweisgebenden stets auf dem Laufenden, indem wir ihnen Rückmeldungen über den Fortschritt und den Status ihres Hinweises geben. Auf diese Weise schaffen wir Vertrauen und bieten den Hinweisgebenden die Gewissheit, dass ihre Anliegen ernst genommen werden und angemessen behandelt werden.

Unsere Ombudstätigkeiten sind darauf ausgerichtet, sicherzustellen, dass alle eingehenden Hinweise

kompetent, vertraulich und nach höchsten Standards behandelt werden. Damit bieten wir Ihrem Unternehmen eine zuverlässige Unterstützung und tragen dazu bei, eine sichere und transparente Umgebung für Hinweisgeber zu schaffen.

Portfolio

Wir für Sie

Whistleblowing-Plattform für sicheren Hinweisgeberschutz

Hinweise professionell bearbeiten

Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Integration der Meldestelle im Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)

Unabhängigkeit wird durch die Meldestelle als neutrale Instanz sichergestellt.

Mitarbeiter können  Feedback  für  Verbesserungen ohne Angst vor Konsequenzen teilen.

Dein Hinweisgeber

HinSchG Hinweisgeberschutzgesetz

Whistleblowing