Meldestelle nach LkSG

Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

kompetent

pragmatisch

persönlich

Bei „Dein Hinweigeber“ verstehen wir die zentrale Bedeutung von transparenten und wirksamen Beschwerdeverfahren gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Als bewährter Partner unterstützen wir Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig eine verantwortungsbewusste Geschäftspraxis zu fördern.

Gemäß § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes helfen wir Unternehmen dabei, angemessene unternehmensinterne Beschwerdeverfahren zu implementieren. Unser Ansatz ermöglicht es Personen, auf Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie Verstöße gegen menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Festlegung einer klaren Verfahrensordnung,

die öffentlich zugänglich ist, und stellen sicher, dass die für die Durchführung des Verfahrens verantwortlichen Personen unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Unsere Expertise im Bereich des Hinweisgeberschutzes ermöglicht es Unternehmen, ein effektives Beschwerdeverfahren zu etablieren,

das nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügt, sondern auch die Vertraulichkeit und den Schutz von Hinweisgebern sicherstellt. Wir überwachen und überprüfen die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens regelmäßig, um sicherzustellen, dass es den sich ändernden Anforderungen gerecht wird.

Mit „Dein Hinweigeber“ haben Unternehmen einen kompetenten Partner an ihrer Seite,

der sie dabei unterstützt, den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu entsprechen und gleichzeitig eine verantwortungsbewusste Geschäftspraxis zu fördern.

Portfolio

Wir für Sie

Whistleblowing-Plattform für sicheren Hinweisgeberschutz

Hinweise professionell bearbeiten

Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Integration der Meldestelle im Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)

Unabhängigkeit wird durch die Meldestelle als neutrale Instanz sichergestellt.

Mitarbeiter können  Feedback  für  Verbesserungen ohne Angst vor Konsequenzen teilen.

Dein Hinweisgeber

HinSchG Hinweisgeberschutzgesetz

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