Als bewährter Partner unterstützen wir Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig eine verantwortungsbewusste Geschäftspraxis zu fördern.
Gemäß § 8 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes helfen wir Unternehmen dabei, angemessene unternehmensinterne Beschwerdeverfahren zu implementieren. Unser Ansatz ermöglicht es Personen, auf Menschenrechts- und Umweltrisiken sowie Verstöße gegen menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.
die öffentlich zugänglich ist, und stellen sicher, dass die für die Durchführung des Verfahrens verantwortlichen Personen unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
das nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügt, sondern auch die Vertraulichkeit und den Schutz von Hinweisgebern sicherstellt. Wir überwachen und überprüfen die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens regelmäßig, um sicherzustellen, dass es den sich ändernden Anforderungen gerecht wird.
Whistleblowing-Plattform für sicheren Hinweisgeberschutz
Hinweise professionell bearbeiten
Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Integration der Meldestelle im Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)
Unabhängigkeit wird durch die Meldestelle als neutrale Instanz sichergestellt.
Mitarbeiter können Feedback für Verbesserungen ohne Angst vor Konsequenzen teilen.
HinSchG Hinweisgeberschutzgesetz
Whistleblowing